Zentralfeuerpistole Großkaliber
Waffe
- zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen
- Lauflänge und Höchstgewicht wie Sportpistole Kleinkaliber
- Mindestabzugswiderstand 1000 g
Munition
- handelsübliche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65 mm (.30 – .38)
- keine Magnumpatronen
Scheiben, Entfernung, Anschlag, Programm
- wie im Wettbewerb Sportpistole Kleinkaliber (Regel 2.45 SpO)
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